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Meist übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten. Jedoch wird, wie bei allen Kassenleistungen, eine Zuzahlung von mindestens 5,- höchstens 10,- Euro pro Tag verlangt.
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Bei Schwangerschaft und Geburt entfällt diese Zuzahlung.
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Kostenträger können auch die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder die Jugendhilfe sein.
- Selbstverständlich können Sie auch privat bezahlen.